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WeimannMedia Recruiting – AGB

 
§1 Geltungsbereich
  1. Die WeimannMedia GbR, An der Alster 30, 20099 Hamburg, bietet unter www.weimannmedia-recruiting.de sowie unter anderen von WeimannMedia betriebenen Domains Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber”) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB” genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Verträge zwischen WeimannMedia als Anbieter der im Angebot festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Vertrages im Sinne dieser AGB. Soweit das schriftliche Angebot Regelungen enthält, die von diesen AGB abweichen, hat das Angebot Vorrang. Im Übrigen gelten ergänzend diese AGB.

  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Angebot in schriftlicher Form festgehalten.

  4. Mit Zustandekommen des Vertrages erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.

  5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese kann auf der WeimannMedia Webseite unter www.weimannmedia-recruiting.de/agb eingesehen werden.

§2 Vertragsart und Vertragsgegenstand
  1. Wir bieten unseren Auftraggebern, insbesondere Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und Online-Recruitings. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.

  2. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber einen Zugang zur WeimannMedia Cloud, wo die zur Kooperation relevanten Angaben und Dokumente zur Verfügung gestellt werden.

  3. Bei dem zwischen WeimannMedia und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schulden.

  4. In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Vertrages steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu.

§3 Vertragsschluss
  1. Der Vertragsschluss zwischen WeimannMedia und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, Adobe Sign oder andere elektronische Form), durch die Anzahlung oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind.
  1. Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis-/Dokumentationszwecken aufzeichnen.
  1. 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.

§4 Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung
  1. Die Vergütung der von WeimannMedia zu erbringenden Leistung wird in dem dazugehörigen Angebot schriftlich festgelegt. Grundsätzlich wird die Vergütung dabei in eine Initiierungsgebühr sowie laufende, monatlich zu entrichtende Gebühren unterteilt.

  2. Grundsätzlich sind sämtliche Preisangaben Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Die erste Rechnung wird unmittelbar nach Abschluss des Onboardings gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Nach dem Live-Gang – der per E-Mail bestätigt wird – beginnt die erste 30-tägige Laufzeit. Die folgende monatliche Rechnung wird jeweils nach Ablauf von 30 Tagen ab Live-Gang gestellt, sofern der Vertrag nicht zuvor gekündigt wurde.

  4. WeimannMedia behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich WeimannMedia das Recht vor, nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.

  5. Der Auftraggeber kann die vereinbarte Vergütung ausschließlich auf unser angegebenes Konto überweisen:

    Zahlungsempfänger: WeimannMedia GbR
    Bankverbindung: OLINDA ZWEIGNIEDERLASSUNG DEUTSCHLAND
    IBAN: DE50100101238228418270
    BIC: QNTODEB2XXX

  6. Rechnungen der WeimannMedia GbR werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im PDF-Format gestellt. Außerdem befindet sich in dieser Mail ein individueller Link, wo die Rechnung heruntergeladen werden kann.

  7. Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung geeinigt haben und dies schriftlich festhalten.

§5 Laufzeit und Kündigung
  1. Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden per Mail, nachdem Live-Gang definiert.
  1. Grundsätzlich kann eine Kooperation mit WeimannMedia entweder in Form von Abonnements oder Kontingentverträgen geschlossen werden.
  1. Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag gekündigt hat. Die konkrete Kündigungsfrist bemisst sich nach der Gesamtlaufzeit der Kampagne und wird gesondert im Angebot festgelegt.
  1. Bei Kontingentverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Kampagnen erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst mit dem Abruf eines Kontingents beginnt der Prozess der Optimierung der Kampagne/n sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums gegenstandslos.
  1. Ein Kontingent entspricht einer Stellenanzeige für einen, vom Kunden genannten, Standort. Der Standort ist in der aktiven Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Ein Kontingent entspricht einer 30 tägigen Laufzeit. Ein früheres Abschalten der Kampagne auf explizitem Wunsch zieht keine Rückzahlung getätigter Vergütungen mit sich.
  1. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  1. Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern im Angebot eine abweichende Kündigungsfrist festgelegt ist, gilt diese vorrangig vor den allgemeinen Regelungen dieser AGB. Ist im Angebot keine gesonderte Kündigungsfrist vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Monatsende.
  1. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

§6 Grundlagen der Zusammenarbeit
  1. WeimannMedia verpflichtet sich den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen insbesondere bei seinen Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen. Wir sind berechtigt uns dazu der Hilfe externer Dritter bzw. Dienstleister zu bedienen. Während der Zusammenarbeit wird die WeimannMedia Websites/Landingpages im Namen des Kunden hosten, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten. Sollte der Kunde dies nicht wünschen erfolgt die Vermarktung über die von WeimannMedia betriebene Marke “Talentexplorer.de“.
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich WeimannMedia alle Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit die Kampagne optimal konzipiert werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere zutreffende und vollständige Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers zu hinterlassen sowie das Absolvieren des Onboarding-Prozesses mitsamt der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Unternehmenslogo in digitaler Form.
  2. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber hinterlegten Informationen, Auskünfte und Unterlagen, werden nach Absolvieren des Onboarding-Prozesses hinsichtlich Ihrer Vollständigkeit, Qualität und damit der Nutzbarkeit für die Kampagne von WeimannMedia geprüft und abgenommen.
  1. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber zu hinterlegenden Informationen, Auskünfte und Unterlagen sind spätestens zwei Wochen vor der geplanten Liveschaltung zur Verfügung zu stellen. Wird diese Frist nicht gewahrt, so ist WeimannMedia berechtigt den geplanten Kampagnenstart zu verzögern, bis diese Informationen, Auskünfte und Unterlagen vorliegen.
  1. Der Auftraggeber ist ferner dazu verpflichtet, vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der gestalteten Inhalte, diese abzunehmen und zur Veröffentlichung freizugeben. Mit Kenntnisnahme der Fertigstellung wird dem Auftraggeber eine Abnahmefrist von 12 Werktagen gewährt, beginnend mit entsprechend zugegangener Mitteilung per E-Mail. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Auftraggeber dahingehend tätig geworden ist, so gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gibt der Auftraggeber auf diesem Wege Inhalte frei, haftet WeimannMedia mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.
  1. Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistung notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
  1. Etwaige Gewährleistungspflichten und Garantien seitens WeimannMedia entstehen erst, sobald der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt hat (siehe weiter §7 ff).

§7 Garantie
  1. Sollte die WeimannMedia GbR eine Garantie gewähren, so wird diese grundsätzlich und ausschließlich im Angebot festgehalten und gilt auch nur dann. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im Angebot genannte Leistungsspektrum vollständig und unter aktiver Mitwirkung des Auftraggebers gemäß §6 realisiert wird.

  2. Die Garantieleistung besteht darin, dass WeimannMedia die Suche nach geeigneten Kandidaten ohne zusätzliche Kosten für die eigene Dienstleistung fortsetzt, bis die im Angebot genannte Vakanz erfolgreich besetzt wurde. Sollte die Besetzung innerhalb von drei Monaten ab Vertragsbeginn nicht gelingen, wird die Suche kostenfrei verlängert – so lange, bis der passende Kandidat gefunden ist. Das vom Auftraggeber getragene Werbebudget ist von dieser Garantie ausgenommen und wird auch während der Verlängerungsphase weiterhin vom Auftraggeber getragen.

  3. Eine Einstellung zählt als solche, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichneter Arbeitsvertrag vorliegt – unabhängig von Berufsbezeichnung oder Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit bereits beim Auftraggeber gearbeitet oder sich beworben hat. Als durchgeführt gilt eine Einstellung für WeimannMedia erst, wenn der entsprechende Bewerbende in der Bewerberübersicht als „rekrutiert” markiert wurde.

  4. Die Wirksamkeit der Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber die folgenden Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt:


    4.1 Korrekte und laufende Pflege der zur Verfügung gestellten Bewerberübersicht

    4.2 Telefonischer Erstkontakt mit jedem Bewerber, mit mindestens 3 Anrufversuchen je Kandidat

    4.3 Meldung von Bewerbern, die nicht über die primären Kanäle des Auftraggebers erfasst wurden, aber durch WeimannMedia-Maßnahmen auf das Angebot aufmerksam wurden

  5. WeimannMedia behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Mitwirkungspflichten bei Geltendmachung eines Garantieanspruchs sorgfältig zu prüfen. Hierunter fällt auch das nachträgliche Kontaktieren von Bewerbenden zu Prüfungszwecken, was bis zu 3 Monate nach Vertragsende zulässig ist.

  6. Kommt der Auftraggeber einzelnen Mitwirkungspflichten nachweislich nicht nach, behält sich WeimannMedia vor, den Garantieanspruch entsprechend zu prüfen und anteilig anzupassen. Ein vollständiger Ausschluss der Garantie erfolgt nur, wenn der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten dauerhaft und trotz schriftlicher Aufforderung durch WeimannMedia nicht erfüllt.
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§8 Nutzungsrechte und Urheberrechte
  1. Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Nutzungsrecht, in Bezug auf die im passwortgeschützten Kundenbereich der enthaltenen Anwendungen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags und gilt 6 Monate über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus.
  1. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von WeimannMedia verbleiben uneingeschränkt bei WeimannMedia.
  1. Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die von WeimannMedia für den Auftraggeber produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von WeimannMedia.
  2. Der Auftraggeber erhält das Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Stellenanzeigen, die von WeimannMedia auf Webseiten veröffentlicht worden sind, nach Absprache.
  1. Der Auftraggeber garantiert, dass alle an WeimannMedia übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. WeimannMedia ist nicht dazu verpflichtet die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit bzw. rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
  1. WeimannMedia trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von WeimannMedia erstellten Stellenanzeigen einschließlich der Bild- und Textelemente sowie sonstige Angaben. Dies gilt nicht, sofern Stellenanzeigen, Stellenanzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben von der Auftraggeberin an WeimannMedia übermittelt worden sind. Diese Regelung wird auch nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass die Auftraggeberin die Veröffentlichung der Werbeanzeigen freigibt, es sei denn die Auftraggeberin hat aktiv Einfluss auf die erstellten Stellenanzeigen genommen.
  1. Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

§9 Referenznennung
  1. Der Auftraggeber erteilt WeimannMedia das Recht, nach schriftlicher Bestätigung, die Zusammenarbeit sowie die von WeimannMedia erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Rahmen von Referenzkundennennungen zu verwenden. Dies umfasst die Nutzung von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, das im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zu Werbe- und Publikationszwecken in Print- und digitalen Medien. Diese Zustimmung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden, wobei die berechtigten Interessen von WeimannMedia berücksichtigt werden.

§10 Haftung
  1. Wir haften den Auftraggebern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

  2. In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann, und zwar beschränkt auf den Ersatz vorhersehbaren und typischen Schadens.

  3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§11 Datenschutz
  1. Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG, vereinbart.

  2. Soweit WeimannMedia im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht in Datenschutzfragen den Regelungen dieser AGB vor.

  3. Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Auftraggeber bestätigt, die Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben.

  4. Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren, sowie Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages beauftragt wurden und gleichermaßen zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Bewerbermanagement-Plattform sorgfältig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei schuldhafter Weitergabe haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden.

§12 Schlussbestimmungen
  1. Erklärungen: Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Schriftform erfolgen. WeimannMedia kann hierzu die vom Auftraggeber im Auftragsschreiben angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Auftraggeber WeimannMedia unverzüglich mitteilen.
  1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z.B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
  1. Aufrechnung: Der Auftraggeber kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von WeimannMedia unbestritten ist.
  1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  1. Gerichtsstand: Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Auftraggeber sind die Gerichte in Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
  1. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.
  1. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher und redlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
 
 

AGB Version: 01.06.2026

WeimannMedia GbR, An der Alster 30, 20099 Hamburg, Deutschland

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